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Unterbrecherwerbung

In den Programmen der SRG ssR dürfen alle TV-Sendungen, die in der sogenannten Primetime zwischen 18:00 Uhr und 23:00 Uhr laufen und 90 Minuten dauern, ein Mal unterbrochen werden. Einzig Schweizer Filme bilden eine Ausnahme und werden auch bei den eben genannten Rahmenbedingungen nicht unterbrochen. Sendungen zwischen 23:00 Uhr und 18:00 Uhr dürfen alle 30 Minuten unterbrochen werden.

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