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Auflagebeglaubigung

Mit der WEMF/KS-Auflagebeglaubigung soll sichergestellt werden, dass die Auflagezahlen der regelmässig erscheinenden Printmedien (Titel) nach denselben Kriterien pro Pressekategorie ermittelt werden und somit vergleichbar sind. Details sind im Reglement der WEMF/KS-Auflagebeglaubigung festgelegt. Die Verbände der Werbewirtschaft anerkennen die WEMF/KS-beglaubigten Auflagen offiziell als die allein massgeblichen. Die offiziell anerkannte Auflage eines Print-Presseproduktes in der Schweiz trägt das Siegel «WEMF/KS-beglaubigt». Nur werberelevante Titel, deren Auflagezahlen im Bulletin veröffentlicht werden, können die deklarierten Zahlen ab dem 1. September unter Angabe der Erhebungsperiode als «WEMF/KS-beglaubigt» bezeichnen. Die Beglaubigung basiert auf dem Prinzip der Selbstdeklaration. So meldet das Medienhaus alle in der Erhebungsperiode verbreiteten Exemplare, gedruckte oder digitale, und verpflichtet sich, sich einer Nachkontrolle durch renommierte Prüfgesellschaften, Fachleute oder durch Prüferinnen und Prüfer der WEMF zu unterziehen.

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